Durch Familienwahlrecht die Zukunft unserer Kinder stärken
(Freiburg) Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Beschwerde gegen den Zuschnitt von Wahlkreisen bei der letzten Bundestagswahl entschieden, dass der bisherige Zuschnitt von Wahlkreisen nur bei einer im Wesentlichen gleichmäßigen Verteilung von Minderjährigen im Wahlgebiet mit der Verfassung vereinbar ist.
Bislang wird hierbei als Berechnungsgrundlage die gesamte deutsche Wohnbevölkerung zugrunde gelegt. Dabei werden nicht nur die wahlberechtigten Erwachsenen, sondern auch minderjährige Kinder und Jugendliche mitgezählt und bestimmen dadurch über den Zuschnitt des Wahlkreises mit. Das macht deutlich, wie dringend jetzt eine klare Wahlrechtsreform ist, die Kindern eine echte Wahlstimme gibt, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Familienverbandes Baden-Württemberg (DFV), Uto R. Bonde.
Er erinnert an die Feststellung der damaligen Bundesfamilienministerin Renate Schmid: „Ein Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder fände ich sehr gut. Es gibt auch hochrangige Juristen, die diese Idee unterstützen. Andere können sich darüber kaputtlachen. Über das Frauenwahlrecht haben sich auch viele kaputtgelacht... und es ist doch gekommen!"