(Freiburg) Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Beschwerde gegen den Zuschnitt von Wahlkreisen bei der letzten Bundestagswahl entschieden, dass der bisherige Zuschnitt von Wahlkreisen nur bei einer im Wesentlichen gleichmäßigen Verteilung von Minderjährigen im Wahlgebiet mit der Verfassung vereinbar ist.
Bislang wird hierbei als Berechnungsgrundlage die gesamte deutsche Wohnbevölkerung zugrunde gelegt. Dabei werden nicht nur die wahlberechtigten Erwachsenen, sondern auch minderjährige Kinder und Jugendliche mitgezählt und bestimmen dadurch über den Zuschnitt des Wahlkreises mit. Das macht deutlich, wie dringend jetzt eine klare Wahlrechtsreform ist, die Kindern eine echte Wahlstimme gibt, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Familienverbandes Baden-Württemberg (DFV), Uto R. Bonde.
Er erinnert an die Feststellung der damaligen Bundesfamilienministerin Renate Schmid: „Ein Wahlrecht der Eltern für ihre Kinder fände ich sehr gut. Es gibt auch hochrangige Juristen, die diese Idee unterstützen. Andere können sich darüber kaputtlachen. Über das Frauenwahlrecht haben sich auch viele kaputtgelacht... und es ist doch gekommen!"
Der DFV Baden-Württemberg kämpft als ehrenamtlich tätige Initiative von Familien für mehr Rechte für Familie und Kinder für ein FAMILIENWAHLRECHT (Wahlrecht von Geburt an).
In der ersten öffentlichen Diskussion (2003) einer bundesweiten Kampagne des DFV diskutierten Experten wie der damalige SWR- Fachredakteur von „ ARD Ratgeber Recht“, Karl-Dieter Möller (Karlsruhe), Dr. Lore Peschel-Gutzeit (Justizsenatorin a.D. von Hamburg und Berlin), Jochen Mack, (Landesjugendring).
Nach Meinung der Befürworter des Familienwahlrechtes werden die Kinder mit ihrem Anteil eines Fünftels der Bevölkerung (!) vom politischen Grundrecht des allgemeinen Wahlrechtes von Geburt an, ausge-schlossen.
Menschenrechte und Grundrechte gelten für jeden Menschen unabhängig von seiner Mündigkeit. Bei den demografischen Verschiebungen ergibt sich eine Ungleichheit bei der politischen Gewichtung der Wählerentscheidungen zuungunsten der nachfolgenden Generation und deren Lasten.
Prominente Verfechter dieses gerechteren Wahlrechtes waren damals bereits u.a. Ex-Familienministerin Renate Schmidt (SPD), Ex-Bundespräsident Roman Herzog (CDU), Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis 90/Grüne), der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Karl Lehmann, Ex-Ministerpräsident Baden-Württembergs, Erwin Teufel (CDU) und der frühere BVG-Richter Paul Kirchhof.
Zitat von Paul Kirchhof (2003):
„Die Interessen der nachfolgenden Generation werden etwa bei der Staatsverschuldung, der Bildung, der Umweltpolitik und dem Renten- und Generationenvertrag nicht hinreichend berücksichtigt. Der Wähler der Zukunft, den die heutigen Parlaments- und Regierungsentscheidungen am meisten betreffen, weil er noch am langfristigsten deren Rechtsfolgen mitzutragen hat, bekommt kein Gehör. Hinter dem Familienwahl-recht steckt der Gedanke, dass ein Kind am verlässlichsten durch die beiden Menschen vertreten wird, die ihm ein Leben lang zugehörig sind, die das Vertrauen des Kindes verdienen, eben durch die Eltern. Das ist nicht lebensfremd, im Gegenteil, wir kennen die Vertretung Minderjähriger aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem Zivilrecht“.