25 Jahre Trümmerfrauenurteil
Vor 25 Jahre erstritt Rosa Rees aus Hofsgrund mit dem DFV erfolgreich das „Trümmerfrauenurteil“.
Erziehungszeiten erzielen noch immer zu geringe Altersrenten
(Freiburg, 07.07.17). Vor 25. Jahren gab das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Deutschen Familienverband (DFV) Recht, als er das Trümmerfrauenurteil in Karlsruhe erstritt, um die verfassungswidrige Ausbeutung von Familien in der Rente zu beenden. Das BVerfG hat im Trümmerfrauenurteil den Gesetzgeber zur Rentengerechtigkeit für Familien verpflichtet und noch immer nicht eingelöst, erinnert der neue DFV Landesvorsitzende, Alexander Schoch (MdL), zur damals erfolgreichen Klage von Rosa Rees (Hofsgrund), deren Klage der DFV vertrat.
Mit dem Trümmerfrauenurteil hat das BVerfG am 7. Juli 1992 die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt und klargestellt, dass die Ausgestaltung der Rentenversicherung zu einer Benachteiligung von Familien, namentlich mit mehreren Kindern, führt, erklärt. Ihre neun Kinder zahlten monatliche Rentenbeiträge in Höhe von rund 8.500 DM für die Allgemeinheit, während sie im Alter für ihre Erziehungsleistung mit einer Minirente von knapp 350 DM abgespeist wurde.





Also Grund für Uto R. Bonde in der Seelingstraße 58 vorbeizuschauen. Dort befinden sich die neuen DFV-Räume des Bundesverbandes. Es ist das zweite Domizil des DFV seit dem Standortwechsel von Bonn am Rhein (1990) in die damals neue Bundeshauptstadt an der Spree, wo zuerst in der Luisenstraße nahe des Deutschen Bundestages in der 5. Etage eines Geschäftshauses die DFV Zentrale untergebracht war. Im ehrwürdigen Charlottenburg liegen die Arbeitsräume barrierefrei im Erdgeschoss in einer durchaus quirligen Wohn- und Geschäftsnachbarschaft nahe dem Schloss der Preußen - mit der S-Bahn 42 nach Westend erreichbar- wenn nicht gerade wieder SEV (Schienenersatzverkehr per Bus) angesagt ist.