Deutscher Familienverband zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Familien erhalten nur spärliche Entlastung
(Freiburg) Der Deutsche Familienverband Baden-Württemberg kritisiert beim neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz die zu geringe Entlastung der Familien und die Nichteinhaltung von Zusagen aus den Wahlkämpfen 2005 der Regierungsparteien. „Nach langer Debatte und bereits nachgewiesenen Nachholbedarfes sind die Familien wieder nur in zweiter Linie im steuerlichen Fokus“, reklamiert der DFV Baden-Württemberg. Das Volumen dieser Entlastung ist nicht mit der Abwrackprämie für alte Autos vergleichbar. „Leider fällt die Anhebung des Kinderfreibetrages auf jährlich 7.008 € und die damit verrechnete Anhebung des Kindergeldes um je 20 € pro Monat geringer aus als bereits in zwei Wahlkämpfen versprochen wurde; der DFV wird sich weiterhin und mit Nachdruck für eine Anhebung des Freibetrages auf die realistische und längst zugesagte Höhe von 8.004 € einsetzen“, so Uto R. Bonde vom DFV Baden-Württemberg.
Bei der Anhebung des Freibetrages und des Kindergeld handelt es sich keinesfalls nur um „Wünschenswertes“, wie Ministerpräsident Oettinger im Bundesrat feststellte. Oettinger trat vehement für die Entlastung des Beherbergungsgewerbes ein. Er vertrat die Auffassung, dass die Entlastung durch den niedrigeren Mehrwertsteuersatz zwar nicht bei den Gästen ankäme, zeigte sich aber zuversichtlich, dass diese in Investitionen fließen würde. Sicherlich ist ihm entgangen, dass das baden-württembergische Hotelgewerbe größtenteils heutigen Standards entspricht und eine solche Modernisierungsspritze keine signifikante Signalwirkung haben wird.
Die Zusammenfassung von Steuergeschenken und familienpolitisch gerechtere Besteuerung von Familien im Gesamtpaket des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes erlaubt leider solche politische Kunstgriffe. Der DFV erinnert daran, dass die Regierungspartei bereits im Bundestagswahlkampf 2005 den Familien eine Anhebung des Kinderfreibetrages auf 8.004 € und eine entsprechende Anhebung des Kindergeldes versprochen hatte - auf die Einlösung dieses Wahlversprechens warten die Familien nun auch 2010 vergebens. Dieses Verhalten fördert eher die Politikverdrossenheit.
Es ist absolut unverständlich, dass mit demselben Gesetz die Mehrwertsteuer zwar für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättenbereich reduziert wird, eine ähnliche – vom DFV seit langem geforderte – Steuersenkung bei Gegenständen des kindlichen Bedarfs (z. B. Babywindeln, Kinderbekleidung, Kindersitze), überhaupt nicht diskutiert wurde.
Leer ausgegangen sind diesmal Familien, die auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind. Je nach dem Ergebnis des derzeit beim Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahrens müssen wohl bald wieder die Regelsätze für Kinder angehoben werden. Nach Ansicht mancher Fachleute sei das bereits im Sommer geschnürte Schulbedarfspaket in Höhe von jährlich 100 Euro ebenso wenig bedarfsangemessen wie die damals vorgenommene Erhöhung der Regelsätze, um – je nach Alter des Kindes - monatlich 4 bis 40 Euro - der DFV erwartet hierzu eine Nachbesserung.