"Das Leben hat den Erdball nicht durch Kampf erobert,
sondern durch Vernetzung."
Margulis und Sagan
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Engagiert für Familienzeit

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Mehr Rechte für Familien

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Familien leben mit Spaß und Spiel

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Auf die Nestwärme kommt es an!

Der DFV fordert zum „Tag der Familie“ 2009: 365 Tage mit Familiengesundheit und Gerechtigkeit

(Freiburg) Der DEUTSCHE FAMILIENVERBAND Baden-Württemberg fordert zum international „gefeierten“ Tag der Familie (Freitag 15. Mai ) ein realistisches Bild von Müttern und Familien; dazu sind 365 gesunde und gerechte Familientage erforderlich, so der DFV Landesvorsitzende Uto R. Bonde. Trotz der zu erwartenden Jubelhymnen erinnert der DFV daran, dass noch vieles zu tun ist, um Familien zu ihren Rechten zu verhelfen.

So setzt sich der DFV und sein Familienhilfswerk dafür ein, dass alle Familien –insbesondere die Mütter- ihr Anrecht auf Gesundheit tatsächlich erhalten. Dieser Anspruch muss auch tatsächlich umgesetzt werden, fordert der DFV Baden-Württemberg.
Die zunehmende Ablehnungsquote von Kuranträgen und Verweigerung von Kurmaßnahmen durch Krankenkassen verunsichert und irritiert die Familien, stellt das Familienhilfswerk fest.
Die neueste Statistik des Müttergenesungswerkes zu Ablehnungen und Widersprüchen von Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Mütter und Mutter-Kind spricht von einer bundesweiten Ablehnungsquote von 27 Prozent ( befragt wurden die bundesweiten Beratungsstellen im Müttergenesungswerk – ein Zusammenschluss von Arbeiterwohlfahrt, Paritätischem Wohlfahrtsverband, Deutschem Roten Kreuz, Katholischer Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V.) .
Mütter haben einen Rechtsanspruch auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen weil diese wichtigen Gesundheitsangebote zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung gehören. Die Familien erleben häufig, dass sie sich vor Beginn von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen oft einem bürokratisch zähen und zeit- und für die Mütter nervenaufzehrendem Hürdenlauf unterziehen müssen.

Die Gesundheits-/ Krankenkassen legen eine restriktive Handhabung dieses Rechtsanspruches an den Tag. Eine große Zahl der Anträge wird erfahrungsgemäß im ersten Anlauf abgelehnt und muss mit fachlicher Hilfe erst im Widerspruchsverfahren erstritten werden. 
Häufig ist auch zu beobachten, dass bei genehmigten Kuranträgen meist nur die Mütter als behandlungsbedürftig eingestuft werden. Die ebenfalls oft (laut ärztlichem Attest) ebenfalls behandlungsbedürftigen Kinder werden nur als "Begleitkinder" akzeptiert, d.h. sie bekommen in der Kurklinik demzufolge nicht die erforderlichen Behandlungen und Anwendungen, die sie eigentlich benötigen.

Die Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter – und auch Väter – sind wichtige Instrumente zur Wiederherstellung der Gesundheit – insbesondere bei durch Mehrfachbelastung erkrankten Frauen. 

Das Konzept der Mutter-Vater-Kind-Kuren ist dabei auf die besonderen Belange und typischen Erkrankungen von Frauen, Müttern und Vätern ausgerichtet. Sie sind hervorragend auch im Bereich der Prävention. Mütter oder Väter können so gemeinsam mit ihren Kindern eine positivere und gesündere Lebenseinstellung lernen. Mütter leisten tagtäglich eine anstrengende und oft nervenaufzehrende Arbeit; viele brauchen deshalb unterstützende Beratung und Hilfe. Bei Muter-Vater-Kind-Kuren erfahren sie umfassende medizinische und psychosoziale Unterstützung. Diese Maßnahmen sind ein wichtiges Gesundheitsangebot, das den Frauen und Müttern zur Verfügung steht und zu den gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung gehört.

Wenn dem Anliegen von Kindern und Eltern Gerechtigkeit widerfahren soll, dann mit 

- einem gesellschaftlich aufgeschlossenen Umfeld für Familien und Kindern, 
- keiner Festlegung der Gestaltung eines verbindlichen Familienbildes 
- und keine „Gängelung“ in fest geprägte Bilder und Lebensziele. 
- Anerkennung der elterlichen Leistungen durch Erziehung, 
- der Gewährung von offenen Angeboten der Familienbildung in Form von Beratung und Hilfe in allen Lebens- und Erziehungsfragen, 
- familiengerechte und finanzierbare Betreuungsangebote für Kinder, 
- wirtschaftliche Gerechtigkeit im Steuer- und Rentenrecht und 
- im Arbeitsleben und einer beruflichen Absicherung für Familienzeiten. 


1993 wurde der Tag der Familie von den Vereinten Nationen geschaffen und auf den 15. Mai festgelegt. Er soll das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und die öffentliche Unterstützung für Familien verstärken. Denn das Schicksal des Staates hänge vom Zustand der Familie ab und entscheide über Wohlstand und Wohlbefinden, heißt es in der Erklärung.

Zum Vorschlag von Finanzminister Stächele an die Schulvereine

Schulessen ist für Familien keine Wohlfahrt

(Freiburg) Familienpolitisch entlarvend bewertet der DFV Baden- Württemberg den Vorschlag des Finanzministers, Willi Stächele, Elternvereine oder Initiativen, die Schülern zu einem kostengünstigen Essen an den Schule verhelfen wollen, sie mögen sich einem Wohlfahrtsverband anschließen; nur so sei die Steuerpflicht zu umgehen, so wird Willi Stächele in der Stuttgarter Zeitung am Samstag zitiert. 
Der Finanzminister möchte so den Vereinen Handlungsalternativen aufzuzeigen und helfen um Steuern zu sparen - außerdem muss das Essen billiger sein als bei einem gewerblichen Anbieter.

„Gesellschafts- und familienpolitisch ist es für uns ein verheerendes Signal, wenn Erziehung und Betreuung von Kindern, wozu natürlich auch eine gesunde Ernährung gehört, politisch und steuerrechtlich nur unter dem Aspekt der Wohlfahrt und der Mildtätigkeit gesehen werden“ warnt Landesvorsitzender Uto R. Bonde .
Die Förderung der Familie, ihre Begleitung und Unterstützung in Erziehung und Kinderbetreuung dient dem Gemeinwohl und darf nach Auffassung des DFV nicht aus juristischen oder steuerlichen Gründen umdefiniert werden. 
„Wenn die Politik die Familie nur noch als Wohlfahrtsempfänger versteht und ihnen nicht den im Grundgesetz verankerten Respekt und die Anerkennung für ihre Leistung entgegenbringt, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass immer mehr junge Menschen sich für das Leben ohne Kindern entscheiden“, erklärte Bonde. 
„Familie ist nicht per se eine Angelegenheit der Wohlfahrt, sondern sie wird durch politische Entscheidungen zu einer solch „hilfsbedürftigen und mildtätigen Institution“ gemacht“.

Schulvereine, die den vom Finanzminister aufgezeigten Weg einschlagen, sieht der DFV vor einer gefährlichen Entscheidung. Um den Status der Mildtätigkeit zu wahren, müsste ihre Zielgruppe zu mindestens aus der Hälfte von bedürftigen Personen bestehen.
„Wollen wir wirklich, dass die Schüler vor der Essensausgabe mit dem Einkommen ihrer Eltern auf den Prüfstand müssen“, fragt Bonde mit Unverständnis. 
Eine gesunde Schulverpflegung muss, vor allem in den gewollten Ganztageseinrichtungen, allen Kindern zur Verfügung stehen, so lautet die klare Forderung des DFV- Baden-Württemberg seit einem öffentlichen Fachforum über Schulverpflegung „Schule das schmeckt mir (nicht)! , das mit Experten von Landeselternbeirat, Schülerbeirat ,Vernetzungsstelle Schulverpflegung und Schulbürgermeisterin Gerda Stuchlik im April in Freiburg stattfand. 

Auch der DFV Bundesverband hat am vergangenen Freitag mit einem Vorabdruck seines Familienmagazins „DFV-Familie“ 4/09 auf die Problematik der hohen Mehrwertsteuer auf Schulverpflegung hingewiesen.

DFV fordert die Landesregierung auf: Finanzierung von „Steuergeschenken“ abzulehnen, weil sie Familien belasten

(Freiburg) Der Deutsche Familienverband (DFV) Baden-Württemberg warnt MP Oettinger vor einer Zustimmung der Landesregierung zu den Plänen der neuen Koalitionsparteien CDU und FDP „Steuergeschenke“ in „Schatten- oder Nebenhaushalten zu verstecken“. Wir rufen Sie als Mitglied im Bundesrat auf, diese sozial und familienpolitisch ungerechten Steuerabsichten nicht zur Mehrheit zu verhelfen, erklärt Uto R. Bonde, DFV- Landesvorsitzender. 

Nicht verantwortbar ist eine Finanzierung, die sich der parlamentarischen Kontrolle entzieht an Familien spart, den Verbrauchern und Arbeitnehmern heute Belastungen aufbürden, die morgen von den Kindergenerationen bezahlt werden müssen.

Die Familien leiden bereits heute schon unter den familienpolitisch ungerechten Steuerbelastungen. Die ungeheure Schuldenlast von „Steuergeschenken“ weiter auf die künftigen Generationen weiterzureichen, belastet die Generationensolidarität aufs Äußerste. Auf Unverständnis und Empörung stößt beim DFV die Ablehnung einer Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Es handelt sich bei der längst überfälligen Anpassung weder um ein Weihnachtsgeschenk für Familien noch um eine unintelligent eingesetzte Sozialleistung. Es geht um Gerechtigkeit für Familien. 

Die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages ist eine Folge unseres Verfassungsrechtes - mit dem Grundgesetz sollte man nicht spielen. Die vor der Wahl 2005 und jetzt erneut vor der Wahl 2009 versprochene Erhöhung muss umgesetzt werden – auch gegen den Widerstand interessierter Kreise. Der DFV wird es nicht tatenlos hinnehmen, wenn so mit den Familien umgegangen wird.


In den letzten Tagen war aus den Koalitionsgesprächen zu entnehmen, dass der Freibetrag für Kinder auf 8.004 € angehoben werden soll. Damit würde ein Wahlversprechen aus dem jüngsten FDP-Wahlprogramm und eine bereits vor vier Jahren von der CDU zugesagte Anpassung eingelöst. Es war bekannt, wie es um die Staatsfinanzen steht. Wenn die Akteure nun Familien demotivieren, schaden sie dem ganzen Land. Sie stempeln sich selbst zu Lügnern.


Rechnungshof bestätigt DFV und FDK

Kein Spielraum für Steuersenkungen
(Freiburg) Der Deutsche Familienverband (DFV) Baden-Württemberg und der Familienbund der Katholiken der Erzdiözese Freiburg (FDK) teilen die klare Absage des Bundesrechnungshofes, der angesichts von geplanten Steuerentlastungen die schwarz-gelbe Koalition zu einem strikten Sparkurs aufgefordert hat. 
Beide baden-württembergischen Familienverbände mahnten bereits vor Tagen, Ministerpräsident Günther Oettinger und der designierte Ministerpräsident und neuer CDU-Landesvorsitzenden Stefan Mappus sollten den Plänen der christ-liberalen Koalitionsregierung mit „Steuergeschenken ohne seriöse Deckungsvorschläge“ nicht vorbehaltlos zustimmen.

Sie appellieren an die Landesregierung, ihr Stimmverhalten im Bundesrat kritisch zu prüfen, denn die geplanten „Steuergeschenke“ führten langfristig zur massiven Erhöhung des Schuldenberges, die von den nachfolgenden Kindergenerationen und ihren Familien zu bezahlen sind, erinnern die beiden Vorsitzenden Uto R. Bonde ( DFV ) und Ulrich Kirchgässner ( FDK ).

Die Familien leiden bereits heute schon unter den familienpolitisch ungerechten Steuerbelastungen, die durch angekündigte „Steuergeschenke“ die Generationensolidarität aufs Äußerste weiter belasten werden. Bereits jetzt beträgt die Verschuldung des Bundes eine Billion Euro. Jeder siebte Euro wird für Zinsen ausgegeben und geht damit für wichtige Aufgaben zur sozialen Modernisierung des Landes verloren. Die immense Zinsbelastung stellt gleichzeitig ein schwerwiegendes Haushaltsrisiko da: Steigt der Zins auch nur um 0,1 Prozent, so erhöhen sich die Zinsausgaben um eine Milliarde Euro.

Rechnungshof-Präsident Dieter Engels heute bei der Vorlage des aktuellen Prüfberichtes: 
„Für weitere Steuersenkungen in größerem Umfang gebe es derzeit keinen finanzpolitischen Spielraum. Angesichts eines Schuldenberges von einer Billion Euro sowie einer Rekord-Neuverschuldung sei vielmehr die Sanierung des Bundeshaushaltes das Gebot der nächsten Jahre“.


Deutscher Familienverband rät Familien: Kindergeld für Volljährige retten

(Freiburg) Für Familien mit volljährigen Kindern in Ausbildung wird es höchste Zeit, die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu prüfen. Übersteigen diese im Jahr 2009 insgesamt den Betrag von 7.680 €, muss das Kindergeld nämlich zurück gezahlt werden oder der Kinderfreibetrag wird nicht gewährt. „Wenn dieser Grenzbetrag auch nur um einen Euro überschritten wird, kann das einen Verlust von 1.968 € und, je nach Kinderzahl und Höhe des zu versteuernden Einkommens, mehr bedeuten“ warnt Uto R. Bonde, Landesvorsitzender des Deutschen Familienverbandes (DFV) Baden-Württemberg.

„Aber selbst wenn das Bruttoeinkommen den Grenzbetrag überschreitet, ist noch nicht alles verloren“, so Bonde weiter. 
Die für das Kindergeld zuständige Verwaltung zieht vom Bruttoentgelt Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie eine Werbungskostenpauschale ab. Damit sollen Kosten, die zwangsläufig für die Ausbildung erbracht werden, berücksichtigt werden. Hierzu gehören vor allem Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz, die so genannte Entfernungspauschale. Aber auch Lernmittel, der überwiegend beruflich genutzte Computer, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren mindern das Einkommen. Sind die tatsächlichen Kosten höher als die Pauschale von 920 € können sie geltend gemacht werden. Das Sammeln von Belegen kann bares Geld wert sein.
Der DFV weist außerdem darauf hin, dass viel zu selten daran gedacht wird, einen Teil der Vergütung direkt in eine steuer- und sozialversicherungsfreie betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

Der wichtigste Rat des Deutschen Familienverbandes: 

„Wenn der Verlust des Kindergeldes wegen zu hohen Einkommens des Kindes droht, sollte ein Experte, wie zum Beispiel ein Steuerberater, hinzu gezogen werden!"

Deutscher Familienverband zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Familien erhalten nur spärliche Entlastung

(Freiburg) Der Deutsche Familienverband Baden-Württemberg kritisiert beim neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz die zu geringe Entlastung der Familien und die Nichteinhaltung von Zusagen aus den Wahlkämpfen 2005 der Regierungsparteien. „Nach langer Debatte und bereits nachgewiesenen Nachholbedarfes sind die Familien wieder nur in zweiter Linie im steuerlichen Fokus“, reklamiert der DFV Baden-Württemberg. Das Volumen dieser Entlastung ist nicht mit der Abwrackprämie für alte Autos vergleichbar. „Leider fällt die Anhebung des Kinderfreibetrages auf jährlich 7.008 € und die damit verrechnete Anhebung des Kindergeldes um je 20 € pro Monat geringer aus als bereits in zwei Wahlkämpfen versprochen wurde; der DFV wird sich weiterhin und mit Nachdruck für eine Anhebung des Freibetrages auf die realistische und längst zugesagte Höhe von 8.004 € einsetzen“, so Uto R. Bonde vom DFV Baden-Württemberg.

Bei der Anhebung des Freibetrages und des Kindergeld handelt es sich keinesfalls nur um „Wünschenswertes“, wie Ministerpräsident Oettinger im Bundesrat feststellte. Oettinger trat vehement für die Entlastung des Beherbergungsgewerbes ein. Er vertrat die Auffassung, dass die Entlastung durch den niedrigeren Mehrwertsteuersatz zwar nicht bei den Gästen ankäme, zeigte sich aber zuversichtlich, dass diese in Investitionen fließen würde. Sicherlich ist ihm entgangen, dass das baden-württembergische Hotelgewerbe größtenteils heutigen Standards entspricht und eine solche Modernisierungsspritze keine signifikante  Signalwirkung haben wird.

Die Zusammenfassung von Steuergeschenken und familienpolitisch gerechtere Besteuerung von Familien im Gesamtpaket des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes erlaubt leider solche politische Kunstgriffe. Der DFV  erinnert daran, dass die Regierungspartei bereits im Bundestagswahlkampf 2005 den Familien eine Anhebung des Kinderfreibetrages auf 8.004 € und eine entsprechende Anhebung des Kindergeldes versprochen hatte - auf die Einlösung dieses Wahlversprechens warten die Familien nun auch 2010 vergebens. Dieses Verhalten fördert eher die Politikverdrossenheit.

Es ist absolut unverständlich, dass mit demselben Gesetz die Mehrwertsteuer zwar für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättenbereich  reduziert wird, eine ähnliche – vom DFV seit langem geforderte – Steuersenkung bei  Gegenständen des kindlichen Bedarfs (z. B. Babywindeln, Kinderbekleidung, Kindersitze), überhaupt nicht diskutiert wurde.

Leer ausgegangen sind diesmal Familien, die auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind. Je nach dem Ergebnis des derzeit beim Bundesverfassungsgericht  laufenden Verfahrens müssen wohl bald wieder die Regelsätze für Kinder angehoben werden. Nach Ansicht mancher Fachleute sei das bereits im Sommer geschnürte Schulbedarfspaket in Höhe von  jährlich 100 Euro ebenso wenig bedarfsangemessen wie die damals vorgenommene Erhöhung der Regelsätze, um – je nach Alter des Kindes - monatlich 4 bis 40 Euro - der DFV erwartet hierzu eine Nachbesserung.


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