DFV Baden-Württemberg fordert:
Kein Zurück zur verbindlichen Grundschulempfehlung
DFV gegen bildungspolitischen Aktionismus
(06. 04. 2017) Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung war ein wichtiger Schritt für die Familien bei eigenständigen Entscheidung zum Übergang ihrer Kinder in weiterführende Schulen. „Die Zurücknahme dieser Regelung ist für die Familien eine bildungspolitische Rolle-rückwärts, die der DFV ablehnt“, erklärt der neue Landesvorsitzende des DFV Baden-Württemberg, Alexander Schoch (MdL).
Der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung muss in der Praxis von Schulen und Eltern die notwendige Zeit der Erprobung und Bewährung eingeräumt werden. Eine Evaluation muss einer neuen Entscheidung vorangestellt werden.
Diese Rolle rückwärts bei der Grundschulempfehlung ist für Alexander Schoch „ein Rückfall in alte Zeiten“. Die Familien brauchen an auch dieser Stelle Verlässlichkeit und Beständigkeit in der Schulpolitik.
Der DFV Baden-Württemberg sieht momentan keinerlei Erkenntnisse aufgrund die eine Änderung begründen könnten und keinerlei Handlungsbedarf bei der aktuellen Regelung zur Grundschulempfehlung.
„Wir erwarten keinen Aktionismus, sondern solide und verlässliche Bildungspolitik“, so Schoch. Es lässt sich keine vernünftige pädagogische Erklärung für diese Rolle rückwärts bei der Grundschulempfehlung erschließen. Diese Änderung bringt nur Unruhe und neue Konflikte in die Familie und stellt einen erneuten Eingriff in die Rechte der Eltern, verantwortlich für ihre Kinder zu entscheiden. Die Grundschule hat auch den Bildungsauftrag, die Eltern in ihrer Verantwortung für ihre Kinder zu unterstützen, d.h. auch zu beraten.
Die Grundschulempfehlung ist kein valider Prädiktor für den weiteren Schulerfolg von Grundschulkindern, besagen auch Studien. Wirklich belastbare Aussagen für den Bildungsweg der Kinder sind auf Grundlage der Grundschulempfehlung nicht zu machen. Viel mehr ist die Grundschulempfehlung geeignet, den Start der Kinder an den weiterführenden Schulen zu belasten.
„Es besteht“, so Schoch, „auch die Gefahr, dass die Grundschulempfehlung missbraucht wird um Kinder an weiterführenden Schulen abzulehnen bzw. auch zu einer Schülerlenkung genutzt wird“.