(Freiburg, 13. Mai 2019) Der DFV Baden-Württemberg fordert ebenso wie Bundesverfassungsrichter a.D., Paul Kirchhof und der DFV Bundesverband, das Wahlrecht ab Geburt. Diese Forderung war auch zentrales Anliegen beim Landesfamilientag des DFV im Europapark Rust am Wochenende anlässlich des 65-jährigen Bestehens des DFV Baden-Württemberg.
„Nach dem Grundgesetz steht jedem deutschen Bundesbürger das allgemeine Wahlrecht zu“, stellt auch Alexander Schoch, DFV-Landesvorsitzender und Landtagsabgeordneter fest.
Die komplette Presseerklärung zum Wahlrecht ab Geburt als PDF