"Zum Glücklichsein gibt es nur einen Schlüssel: die Dankbarkeit."Ernst Ferstl
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Auf die Nestwärme kommt es an!

Aktuelle Informationen für Famiien zur Corona-Pandemie

Liebe Familien,

der DFV ist aktuell dabei viele Informationen zum Corona-Virus und zu den Auswirkungen für Familien zusammen zu tragen.

Beachten Sie auch die Seite der Landesregierung zur Ausbreitung des Corona-Virus.

===   Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, ab und an vorbei schauten lohnt sich also   ===

Coronavirus: Häufige Fragen & Antworten – Hilfe für Familien

 Stand: 23.03.2020

 Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus stellen sich für Familien viele wichtige Fragen. Der Deutsche Familienverband hilft und stellt die häufigsten Fragen und Antworten zur Verfügung.

 

  1. Wichtiges/Grundlegendes
  2. Hygiene
  3. Schwangerschaft/Geburt
  4. Kita/Kindergarten/Vereinbarkeit
  5. Schule/Studium

A. Wichtiges/Grundlegendes

1. Was sind die wichtigsten Informationsquellen? 

Wenn Sie sich bzgl. einer Coronavirusinfektion informieren wollen, verweisen wir Sie auf nachfolgende Informationsquellen:

  • Ihr Hausarzt als Ansprechpartner für eine eventuelle Erkrankung
  • Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117
  • Das zuständige Gesundheitsamt. Diese Rufnummer können Sie über die Suche des Robert Koch-Instituts ermitteln
  • Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
  • Coronavirus-Hotline des Bundesgesundheitsministeriums: (030) 34 64 65 100
  • Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • Robert Koch-Institut 
  • Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte:
    • Fax: (030) 340 60 66 07
    • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

2. Wann wird ein Corona-Impfstoff zur Verfügung stehen?

Weltweit arbeiten unterschiedliche staatliche, wissenschaftliche und konzerneigene Forschungsinstitute daran, einen Impfstoff gegen die Coronavireninfektion zu entwickeln. Normalerweise dauert eine Impfstoffentwicklung zwischen 15 und 20 Jahren. Neue Forschungstechniken und Vorerfahrungen mit Coronaviren (z.B. SARS) lassen darauf schließen, dass wahrscheinlich im Herbst 2020 ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird.

3. Wie kann ich meinem Kind die gegenwärtige Situation kindgerecht erklären?

Die aktuelle Berichterstattung, die Schließung der Kindertagesstätten, Kindergärten sowie Schulen und die Gespräche zwischen Erwachsenen können dazu führen, dass Kinder verängstigt werden, sich Sorgen um sich, ihre Freunde und ihre Familienangehörigen machen.

Ein wichtiger Grundsatz lautet: Nehmen Sie Kindern ihre Angst und nehmen Sie ihre Sorgen ernst. Strahlen Sie Ruhe und Geborgenheit aus. Erklären Sie Ihren Kindern die Krankheit auf sensible und nicht übertriebene Weise. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, auf Fragen Ihrer Kinder einzugehen. Verwenden Sie bitte auch keine Worte, die Kinder verunsichern oder die sie vielleicht noch nicht verstehen („Panik“, „Infizierte“, „Weltweite Pandemie“, „Kontaktsperre“ usw.). Machen Sie deutlich, dass es ein neues Virus ist, welches der eigene Körper noch nicht kennt und man erst damit umzugehen lernen muss. Nehmen Sie den Kindern bewusst die Angst, dass die Kindern daran sterben könnten und ebenso, dass es die Mama, den Papa oder die Großeltern treffen wird. Die Wahrscheinlichkeit ist weiterhin sehr gering in Relation zur Einwohnerzahl der Bundesrepublik. Versuchen Sie Ihre Kinder zu beruhigen. Wichtig ist es, dass Sie stets bei den Fakten bleiben und sich um Aufklärung bemühen (z.B. beim Thema Hygiene und warum wir erst einmal alle zusammen zu Hause bleiben müssen; Zeit zum Spielen, Familienzeit).

4. Soll ich Lebensmittelvorräte anlegen?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) empfiehlt grundsätzlich einen Nahrungsmittelvorrat für 10 Tage. Auf der BKK-Webseite findet sich eine Checkliste zum Download (PDF). Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass es zu Lieferengpässen kommen wird (bestimmte Artikel wie Toilettenpapier, Papierküchentücher sowie Feuchttücher, H-Milch sind leider derzeit Mangelware).

5. Was bedeutet häusliche Quarantäne?

Die häusliche Quarantäne (14 Tage) ist eine freiwillige Schutzmaßnahme, die vor Ansteckung der eigenen Personen oder Dritten dient. Auch wenn Sie sich nicht krank fühlen (es aber vielleicht sind, ohne dass Sie es merken), ist es möglich, dass Sie weitere Personen anstecken. Durchschnittlich infizierte ein Kranker zwischen 1-3 weitere Personen. Das Ziel der häuslichen Quarantäne ist, die Ausbreitung der Coronavireninfektion möglichst zu verhindern oder zeitlich zu „strecken“, damit das Gesundheitssystem nicht mit einer Überanzahl an Infizierten überfordert wird.

Bedenken Sie bitte, dass die Vireninfektion Ihnen vielleicht nichts antun kann (da Sie in der Mehrzahl der Fälle mild verläuft), aber es bei bestimmten Risikogruppen zu ernsten und lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen bis hin zum Tod kommen kann.

Bleiben Sie deshalb zu Hause und schützen Sie andere!

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet zum Thema Quarantäne einen Flyer zum Download (PDF) an. 

6. Was bedeutet „Kontaktverbot“?

Die Bundeskanzlerin verkündete am 22.03.2020 folgenden Beschluss: 
 
I. Die werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.  

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.  

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den 
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.  

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.  

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. 

7. Fragen rund um die Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld, Hartz IV, Kurzarbeitergeld)

Informationen rund um die Arbeitsagentur für Arbeit und ihre Leistungen finden Sie hier (https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq) sowie unter diesem Link (https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen). 

8. Meine Familie hat nur ein kleines Einkommen. Gibt es Hilfe?

Der „Notfall-Kinderzuschlag“ unterstützt Familien mit kleinen Einkommen. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums. 

 

B. Hygiene

1. Können Sie mir Hygienetipps geben?

Hygienetipps können Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abrufen: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/ 

2. Schützt mich eine Atemmaske vor einer Infektion? 

Vor einer Virusinfektion können Sie sich mit einer (Papier-)Atemmaske nicht schützen, insbesondere wenn diese nach einigen Minuten durch den Atem feucht geworden ist. Zudem fließt die Atemluft auch an den Rändern der Maske vorbei, so dass eine Infektion stattfinden kann. Atemmasken können helfen, wenn Sie selbst bereits erkrankt sind und Ihre Umgebung schützen wollen. Vergessen Sie dennoch nicht, die Atemmaske dann regelmäßig zu wechseln!

3. Muss ich jetzt regelmäßig Desinfektionsmittel verwenden?

Zuhause ist es nicht nötig, regelmäßig Desinfektionsmittel zu verwenden. Sofern Sie welches verwenden, achten Sie darauf, dass es den Zusatz „begrenzt viruzid“ enthält. Grundsätzlich reicht richtiges Händewaschen mit Wasser und Seife (Video) aus.

Personen hingegen, die Kontakt mit infizierten oder gefährdeten Personen (chronisch Kranke, Menschen mit einem schwachen Immunsystem, Diabetiker) haben, sollten Desinfektionsmittel in jedem Fall verwenden.

 

C. Schwangerschaft/Geburt

1. Ist mein ungeborenes Kind gefährdet?

Schwangere scheinen nach derzeitiger Datenlage nicht gefährdeter zu sein als andere, gesunde Menschen. Eine Übertragung des Coronavirus auf das ungeborene Kind wird derzeit ausgeschlossen. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass infizierte Mütter ein erhöhtes Fehlgeburtsrisiko aufweisen. 

2. Wo finde ich weiterführende Informationen zu Schwangerschaft und Geburt während der Corona-Epidemie?

Der Berufsverband der Frauenärzte bietet eine umfangreiche Liste von Fragen & Antworten zum Thema.

 

D. Kita/Kindergarten/Vereinbarkeit

1. Ich bin berufstätig und die Kita ist nun geschlossen. Darf ich einfach zu Hause bleiben? 

Durch die Schließung von Kitas und Schulen stehen viele berufstätige Eltern vor der Schwierigkeit, die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Wer einfach zu Hause bleibt, ohne dies vorab mit dem Arbeitgeber abzustimmen, riskiert eine Abmahnung oder gar die Kündigung. 

Eltern müssen sich um eine Alternative bemühen (z.B. Verwandte, Freunde, Tagesmütter, Nachbarn). Erst wenn Sie (erfolglos) alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, können Sie vom Leistungsverweigerungsrecht (§ 275 Abs. 3 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber Gebrauch machen. In diesem Fall ist jedoch nicht immer garantiert, dass Sie für die Zeit, in der Sie keine Erwerbsarbeit leisten, ein Gehalt erhalten.

2. Habe ich ein Recht auf Lohnfortzahlung, wenn die Kita geschlossen ist und ich zu Hause sein muss?

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 616 BGB) bei der Ausübung einer Leistungsverweigerung ist nur unter sehr engeren Voraussetzungen gegeben und auch nur, wenn die Verhinderung des arbeitsrechtlichen Leistungsanspruchs nicht erhebliche Zeit dauert (in der Regel 2-3 Tage). Da die Schließung der Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen mehrere Wochen andauern wird, entfällt in der Regel der Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Wir raten dringend, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine gute und praktikable Lösung zu einigen. 

3. Soll ich meine Kinder zu den Großeltern zur Betreuung geben?

Als alternative Betreuungsmöglichkeit für Kinder, kommen zum Beispiel der Partner, Verwandte, Freunde oder Nachbarn in Frage. Auf die Betreuung der Kinder durch Großeltern sollte verzichtet werden. Ältere Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. 

4. Wer kann die Notbetreuung von Kindern in Anspruch nehmen?

Je nach Bundesland sind es unterschiedliche Berufsgruppen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen können. Grundsätzlich sind es Berufsgruppen, die in Bereichen der so genannten systemrelevanten Infrastruktur arbeiten, so u.a. 

Polizei, Feuerwehr, Krankenpflege, Rettungsdienst, Ärztliches Personal, Reinigungskräfte, Apotheker, Laboranten, Justizvollzug, Behindertenhilfe, Einzelhandel

Ziel der Notbetreuung ist es, dass diese Bereiche nicht durch den Ausfall von Mitarbeitern gefährdet sind.

5. Was passiert mit den anfallenden Kita/KiGa-Gebühren?

Ob Eltern die bereits gezahlten Gebühren für die Kindertagesstätte/den Kindergarten erstattet bekommen, ist derzeit noch unklar. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat inzwischen an die Länder und Kommunen appelliert, den Eltern die Beiträge zu erlassen. Inzwischen haben mehrere Kommunen bereits zugesagt, Erstattungen durchzuführen. 

 

E. Schule/Studium 

1. Die Schulen sind geschlossen. Was bedeutet das für anstehende Prüfungen?

Grundsätzlich sind alle Prüfungen an Schulen und (Fern-)Universitäten, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern, abgesagt bzw. verschoben worden. Für Details wenden Sie sich bitte direkt an die Schule oder Universität.

2. Wird das Bafög weiterhin gezahlt?

Definitiv ja! Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php  

Und das Wichtigste: 

Bleiben Sie gesund – Achten Sie auf andere – Helfen Sie denjenigen, die sich nicht selbst helfen können!

 

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