(Berlin). Ein 2001 verkündetes, wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung bleibt auch nach 14 Jahren ohne politische Konsequenz. Familien werden in den Beiträgen zur Sozialversicherung verfassungswidrig belastet, indem neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag noch immer nicht berücksichtigt wird. Um das nicht länger hinzunehmen, starten der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) die gemeinsame Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“.
Die beiden größten Familienverbände Deutschlands setzen sich auf diesem Weg aktiv für eine verfassungstreue Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen ein.
Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ mobilisiert Familien, sich gegen zu viel erhobene Beiträge zu wehren. Eltern sind aufgefordert, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Beitragshöhe in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen. Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband unterstützen die Aktion mit juristisch geprüften Muster-Einsprüchen und Muster-Klagen. Derzeit stehen drei Musterklagen vor dem Bundessozialgericht. Mehr Informationen finden Sie unter www.elternklagen.de